"Unter den Begriff Sozialräume fallen insbesondere die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pausenräume, Bereitschaftsräume, Umkleideräume und Sanitärraume. Enstprechend der Arbeitsstättenverordnung sind Sozialräume ebenso wie Arbeitsräume so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung und Gesundheitsbeeinträchtigung für die Beschäftigten ausgeht."
. zeblunski. Sozialraum Dienstag, 14. Juli 2009, 23:06